Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB als PDF herunterladenDas Einverständnis mit den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Training.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsverzicht zum Schräglagen-Training
der Schmitz-Tarrago GbR

1. Anmeldung zum Schräglagen-Training

Die Anmeldung zum Schräglagen-Training ist schriftlich per Fax oder per Email durchzuführen. Eine (fern-) mündliche Anmeldung ist nicht möglich. Wir bitten, das Online-Formular (einschließlich Haftungsausschluss) zu verwenden oder ein Formular bei uns anzufordern. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberichten beizufügen.
Die volle Trainingsgebühr muss spätestens drei Wochen vor dem Training auf dem Konto bei der Sparkasse Koblenz, BLZ 57050120, Konto 128124 (Kontoinhaber Reinhard Schmitz) eingegangen sein. Sollte bis drei Wochen vor der Veranstaltung die Trainingsgebühr nicht oder nicht vollständig eingegangen sein, kann der Trainingsplatz an einen anderen Teilnehmer vergeben werden. In jedem Fall wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15 % der Teilnahmegebühr fällig. Der Haftungsausschluss ist spätestens vor Beginn des Trainings zu unterzeichnen. Andernfalls ist eine Teilnahme am Schräglagen-Training nicht möglich.

Für das Schräglagentraining gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann der Veranstalter das Training absagen. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Vermieter des Trainingsplatzes die Trainingsfläche aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stellt. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitere Erstattungen sind ausgeschlossen.


2. Ablauf des Schräglagen-Trainings

Das Training beginnt pünktlich um 10.00 Uhr an dem in der Anmeldebestätigung angegebenen Ort. Der Veranstaltungsort befindet sich auf einem militärischen Gelände. Aus diesem Grund ist es unbedingt notwendig, dass die Teilnehmer pünktlich am vereinbarten Treffpunkt (Wache) erscheinen. Von dort werden die Teilnehmer geschlossen zum Trainingsplatz geleitet. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, wird gebeten, sich an der Wache zu melden und die in der Anmeldebestätigung angegebene Mobilfunknummer zu wählen.

Da es sich bei dem Trainingsgelände um einen so genannten "Militärischen Sicherheitsbereich" handelt, müssen sich alle Teilnehmer einschließlich evtl. Besucher vor dem Betreten der Kaserne an der Wache ausweisen. Es wird daher gebeten, am Trainingstag unbedingt einen gültigen Personalausweis mitzubringen.

Sollten Besucher mitkommen, müssen bis spätestens am Mittwoch vor dem Trainingstag die Namen gegenüber der Schmitz-Tarrago GbR bekannt gegeben werden, um den Zuständigen in der Kaserne zuvor die vollständige Liste der Personen mitteilen zu können, die am Trainingstag die Liegenschaft betreten werden.

Die Teilnahme am Schräglagen-Training setzt voraus, dass der Teilnehmer eine ausreichende Schutzkleidung trägt. Diese muss mindestens bestehen aus:

• einem für den Straßenverkehr zugelassenen und unbeschädigten Schutzhelm,
• Motorrad-Lederbekleidung mit Protektoren
• (Textilbekleidung möglich, es wird aber davon abgeraten)
• einem Rückenprotektor,
• Motorrad-Schutzhandschuhen,
• Motorradstiefeln.

Die Teilnehmer sollten möglichst Kleidung tragen, an denen Knieschleifer befestigt sind oder befestigt werden können. Das Mitbringen von Knieschleifern ist allerdings nicht zwingende Voraussetzung zur Teilnahme am Training.

Nach einer theoretischen Einweisung (Dauer max. 60 Min.) erhält jeder Teilnehmer die Gelegenheit, bis 17.00 Uhr des jeweiligen Veranstaltungstages im Wechsel mit den anderen Teilnehmern das zur Verfügung gestellte Motorrad für Geschicklichkeitsfahrten zu nutzen. Es geht nicht um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit, sondern um die Verbesserung des Kurvenfahrens. Kosten für Treibstoff sowie sonstige Betriebsstoffe des Motorrades sind in der Teilnehmergebühr enthalten. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Insbesondere wird keine Haftung für Schäden an der Kleidung/der Ausrüstung des Teilnehmers übernommen.

In der Zeit zwischen 12.00 und 13.00 Uhr ist Mittagspause. In der Teilnahmegebühr sind eine einfache Mahlzeit, Obst, Schoko-/Müsliriegel sowie Getränke (Mineralwasser, Schorle) ohne Begrenzung enthalten. Aufgrund der körperlichen Anstrengungen, die durch die Teilnahme am Schräglagen-Training entstehen können, wird empfohlen, bei weiterer Anfahrt nicht am selben Abend zurückzureisen, insbesondere nicht mit dem Motorrad. Etwaige Übernachtungskosten trägt der Teilnehmer selbst. Bei Regen findet das Schräglagen-Training grundsätzlich statt. Sollte aufgrund extremer Witterungsbedingungen (Sturm, Hagel) das Training nicht stattfinden können, werden jedem Teilnehmer zwei Ausweichtermine benannt. Zusätzliche Anreisekosten und sonstige Auslagen werden nicht erstattet.

Der Veranstalter stellt für das Schräglagen-Training ein spezielles Leihmotorrad zur Verfügung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Leihmotorrad pfleglich zu behandeln und es ausschließlich für den mit dem Training vorgesehenen Zweck zu verwenden.
Das Trainings-Motorrad darf nur nach Anweisung des Trainers in Betrieb genommen werden. Den Anweisungen des Trainers ist in jedem Fall unbedingt Folge zu leisten. Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er nach seiner Einschätzung den Anforderungen, die durch das Training an ihn gestellt werden, körperlich/gesundheitlich gewachsen ist. Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise selbst verantwortlich. Änderungen des Trainingsablaufs bleiben vorbehalten.


3. Haftungsverzicht

Die Veranstaltungsteilnehmer (Fahrer, Begleitperson) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Die Veranstaltungsteilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, den Streckenbetreiber, deren Beauftragte, Helfer, weitere Teilnehmer sowie sonstige Personen, die mit der Veranstaltung in irgendeiner Verbindung stehen. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung beim Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.


4. Ausschluss von der Veranstaltung

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten andere gefährden bzw. gefährden könnten oder den Anweisungen des Veranstalterpersonals wiederholt nicht Folge leisten ohne Rückerstattung der Trainingsgebühr oder von Auslagen vom Training auszuschließen. Bei Fehleinschätzungen der Teilnehmer hinsichtlich der Fähigkeit zur Beherrschung des Motorrades ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer vom Training auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall zurück erstattet.


5. Bild- und Tonaufnahmen

Die Teilnehmer sind einverstanden, dass die Schmitz-Tarrago GbR Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung für eigene Werbezwecke fertigt und veröffentlicht. Sollte der Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, erklärt er dies rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung.


6. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Schmitz-Tarrago GbR.