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Das
Einverständnis mit den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist Voraussetzung für die Teilnahme am Training.
Sie können als .pdf-Datei hier
heruntergeladen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsverzicht
zum Schräglagen-Training
der Schmitz-Tarrago GbR
1. Anmeldung zum Schräglagen-Training
Die Anmeldung zum Schräglagen-Training ist schriftlich per Fax oder per Email
durchzuführen. Eine (fern-) mündliche Anmeldung ist nicht möglich.
Wir bitten, das Online-Formular (einschließlich Haftungsausschluss) zu verwenden
oder ein Formular bei uns anzufordern. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die
Einverständniserklärung der/des Erziehungsberichten beizufügen.
Die volle Trainingsgebühr muss spätestens drei Wochen vor dem Training
auf dem Konto bei der Sparkasse Koblenz, BLZ 57050120, Konto 128124 (Kontoinhaber
Reinhard Schmitz) eingegangen sein. Sollte bis drei Wochen vor der Veranstaltung
die Trainingsgebühr nicht oder nicht vollständig eingegangen sein, kann
der Trainingsplatz an einen anderen Teilnehmer vergeben werden. In jedem Fall
wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15 % der Teilnahmegebühr
fällig. Der Haftungsausschluss ist spätestens vor Beginn des Trainings
zu unterzeichnen. Andernfalls ist eine Teilnahme am Schräglagen-Training
nicht möglich.
Für das Schräglagentraining gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen.
Sollte diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann der Veranstalter
das Training absagen. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Vermieter des
Trainingsplatzes die Trainingsfläche aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung
stellt. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitere
Erstattungen sind ausgeschlossen.
2. Ablauf des Schräglagen-Trainings
Das Training beginnt pünktlich um 10.00 Uhr an dem in der Anmeldebestätigung
angegebenen Ort. Der Veranstaltungsort befindet sich auf einem militärischen
Gelände. Aus diesem Grund ist es unbedingt notwendig, dass die Teilnehmer
pünktlich am vereinbarten Treffpunkt (Wache) erscheinen. Von dort werden
die Teilnehmer geschlossen zum Trainingsplatz geleitet. Sollte sich ein Teilnehmer
verspäten, wird gebeten, sich an der Wache zu melden und die in der Anmeldebestätigung
angegebene Mobilfunknummer zu wählen.
Da es sich bei dem Trainingsgelände um einen so genannten "Militärischen
Sicherheitsbereich" handelt, müssen sich alle Teilnehmer einschließlich
evtl. Besucher vor dem Betreten der Kaserne an der Wache ausweisen. Es wird daher
gebeten, am Trainingstag unbedingt einen gültigen Personalausweis mitzubringen.
Sollten Besucher mitkommen, müssen bis spätestens am Mittwoch vor dem
Trainingstag die Namen gegenüber der Schmitz-Tarrago GbR bekannt gegeben
werden, um den Zuständigen in der Kaserne zuvor die vollständige Liste
der Personen mitteilen zu können, die am Trainingstag die Liegenschaft betreten
werden.
Die Teilnahme am Schräglagen-Training setzt voraus, dass der Teilnehmer eine
ausreichende Schutzkleidung trägt. Diese muss mindestens bestehen aus:
• einem für den Straßenverkehr zugelassenen und unbeschädigten
Schutzhelm,
• Motorrad-Lederbekleidung mit Protektoren
• (Textilbekleidung möglich, es wird aber davon abgeraten)
• einem Rückenprotektor,
• Motorrad-Schutzhandschuhen,
• Motorradstiefeln.
Die Teilnehmer sollten möglichst Kleidung tragen, an denen Knieschleifer
befestigt sind oder befestigt werden können. Das Mitbringen von Knieschleifern
ist allerdings nicht zwingende Voraussetzung zur Teilnahme am Training.
Nach einer theoretischen Einweisung (Dauer max. 60 Min.) erhält jeder Teilnehmer
die Gelegenheit, bis 17.00 Uhr des jeweiligen Veranstaltungstages im Wechsel mit
den anderen Teilnehmern das zur Verfügung gestellte Motorrad für Geschicklichkeitsfahrten
zu nutzen. Es geht nicht um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit, sondern
um die Verbesserung des Kurvenfahrens. Kosten für Treibstoff sowie sonstige
Betriebsstoffe des Motorrades sind in der Teilnehmergebühr enthalten. Die
Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Insbesondere wird keine Haftung für
Schäden an der Kleidung/der Ausrüstung des Teilnehmers übernommen.
In der Zeit zwischen 12.00 und 13.00 Uhr ist Mittagspause. In der Teilnahmegebühr
sind eine einfache Mahlzeit, Obst, Schoko-/Müsliriegel sowie Getränke
(Mineralwasser, Schorle) ohne Begrenzung enthalten. Aufgrund der körperlichen
Anstrengungen, die durch die Teilnahme am Schräglagen-Training entstehen
können, wird empfohlen, bei weiterer Anfahrt nicht am selben Abend zurückzureisen,
insbesondere nicht mit dem Motorrad. Etwaige Übernachtungskosten trägt
der Teilnehmer selbst. Bei Regen findet das Schräglagen-Training grundsätzlich
statt. Sollte aufgrund extremer Witterungsbedingungen (Sturm, Hagel) das Training
nicht stattfinden können, werden jedem Teilnehmer zwei Ausweichtermine benannt.
Zusätzliche Anreisekosten und sonstige Auslagen werden nicht erstattet.
Der Veranstalter stellt für das Schräglagen-Training ein spezielles
Leihmotorrad zur Verfügung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Leihmotorrad
pfleglich zu behandeln und es ausschließlich für den mit dem Training
vorgesehenen Zweck zu verwenden.
Das Trainings-Motorrad darf nur nach Anweisung des Trainers in Betrieb genommen
werden. Den Anweisungen des Trainers ist in jedem Fall unbedingt Folge zu leisten.
Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er nach seiner Einschätzung
den Anforderungen, die durch das Training an ihn gestellt werden, körperlich/gesundheitlich
gewachsen ist. Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise selbst verantwortlich.
Änderungen des Trainingsablaufs bleiben vorbehalten.
3. Haftungsverzicht
Die Veranstaltungsteilnehmer (Fahrer, Begleitperson) nehmen auf eigene Gefahr
an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten
Schäden. Die Veranstaltungsteilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung
den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang
mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, den Streckenbetreiber,
deren Beauftragte, Helfer, weitere Teilnehmer sowie sonstige Personen, die mit
der Veranstaltung in irgendeiner Verbindung stehen. Diese Vereinbarung wird mit
Abgabe der Nennung beim Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
4. Ausschluss von der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten andere gefährden
bzw. gefährden könnten oder den Anweisungen des Veranstalterpersonals
wiederholt nicht Folge leisten ohne Rückerstattung der Trainingsgebühr
oder von Auslagen vom Training auszuschließen. Bei Fehleinschätzungen
der Teilnehmer hinsichtlich der Fähigkeit zur Beherrschung des Motorrades
ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer vom Training auszuschließen.
Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall zurück erstattet.
5. Bild- und Tonaufnahmen
Die Teilnehmer sind einverstanden, dass die Schmitz-Tarrago GbR Bild- und Tonaufnahmen
der Veranstaltung für eigene Werbezwecke fertigt und veröffentlicht.
Sollte der Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, erklärt er dies rechtzeitig
vor Beginn der Veranstaltung.
6. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Schmitz-Tarrago GbR.